320208 web R K by Ibefisch pixelio.deImmer wieder erreichen uns Anrufe von besorgten Hausbesitzern, die ein Wespen- oder Hornissennest vorfinden. Dabei fragt man uns entweder, wie man sich den Insekten gegenüber verhalten soll oder wie man das Nest "loswerden" kann und vor allem ob wir Imker dies nicht erledigen können.

703895_web_R_K_by_angieconscious_pixelio.deEines vorweg: Imker dürfen keine Wespen- und Hornissennester vernichten oder umsiedeln, wenn Sie keine amtliche Erlaubnis dazu haben! Da die meisten Wespen- und Hornissenarten unter strengem Naturschutz stehen, sollten diese grundsätzlich nicht vernichtet werden! Die wenigsten Menschen wissen, dass diese räuberischen Insekten dafür sorgen, dass es wenig Mücken ("Schnaken") und Pferdefliegen ("Bremsen") gibt, denn diese gehören zu ihren bevorzugten Jagdopfern.

Normalerweise verlassen Wespen und Hornissen ihren Bau gegen August/September und kehren auch nicht dorthin zurück. Wenn Sie sich also mit den nützlichen Raubinsekten arrangieren können, lassen Sie diese einfach in Ruhe und warten ab. Wenn das Nest nach dem ersten Frost komplett leer ist, entfernen Sie es einfach und dichten Sie den Zugang zu der Stelle gut ab, damit in Zukunft niemand wieder dorthin baut.

Sollte es gar nicht anders funktionieren und das Nest muss definitiv weg, dann wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige untere Naturschutzbehörde (bei der Kreisverwaltung angesiedelt). Diese hat Telefonnummern von sogenannten Wespenberatern, die die Nester von Amts wegen umsiedeln dürfen und dies auch gerne machen.

Hier die Kontaktdaten unseres Einzugsgebietes:

Untere Naturschutzbehörde Main-Kinzig-Kreis, Frau Renate Zahn, Telefon: 06051/854429
Untere Naturschutzbehörde Wetteraukreis, Herr Hendrik Hollender, Telefon: 06031/834304

Bitte bedenken Sie, dass bei Wespen und Hornissen nur die Königin überwintert, alle Arbeiterinnen sterben spätestens mit dem ersten Frost. Daher ist es sehr wichtig, dass die Umsiedelung nur von Fachpersonal erledigt wird, damit die Königin keinen Schaden nimmt!

 

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